Der Bundesrat will unnötigen Verkehrslärm reduzieren

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksamer sanktionieren zu können.

In diesem Zusammenhang hat er die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung aktualisiert und das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen. Ausserdem ergreift der Bundesrat Massnahmen, um den Vollzug der bereits geltenden Regelungen zu erleichtern.

Im Rahmen der Umsetzung der Motion „Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren“, mit der eine strengere Sanktionierung übermässiger Lärmemissionen im Strassenverkehr gefordert wird, hat der Bundesrat drei Verordnungsänderungen beschlossen. Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Zudem verschärft der Bundesrat die bestehenden Sanktionen. Auf Grund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens verzichtet der Bundesrat auf die Einführung neuer Ordnungsbussen, er passt aber die Beträge verschiedener Bussen an. So wird zum Beispiel die Busse für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken erhöht.

Lärmblitzer

Das in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf durchgeführte Pilotprojekt war erfolgreich. Es kann laute Fahrzeuge identifizieren. Weitere Projekte sind am Laufen. Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von „Lärmblitzern“ ist mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie oder das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug, die zur Erkennung einer Überschreitung eines zu definierenden Grenzwertes notwendig ist. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Machbarkeit zu vertiefen, bevor er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt.

 

Quelle: Der Bundesrat
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