Stadt Zürich ZH (Kreis 1): Schockanruf - Bankangestellte verhindert Betrug

Am frühen Mittwochabend, 16. Oktober 2024, nahm die Stadtpolizei Zürich im Kreis 1 einen Kurierfahrer fest.

Er hatte einen älteren Mann zu einer Bank gefahren, nachdem dieser einem „Schockanruf“ erhalten hatte.

Kurz vor 18 Uhr meldete sich eine Angestellte einer Bank bei der Einsatzzentale der Stadtpolizei Zürich und teilte mit, dass ein Mann mehrere zehntausend Franken abheben möchte. Sie habe den Verdacht, dass der Kunde ein Opfer von Betrügern sein könnte. Zudem gab die Bankmitarbeiterin an, dass der 88-Jährige von einem schwarzen Personenwagen zur Bank gefahren worden sei, in dem noch Schmuck von ihm deponiert sei. Dieses Fahrzeug und der Chauffeur seien noch vor Ort und warten auf den Kunden. Unverzüglich begab sich ein Fahnder der Stadtpolizei Zürich an die Örtlichkeit, um die Sachlage zu klären.

Eine eingesetzte Streifenwagenpatrouille konnte das parkierte Fahrzeug inklusive Fahrer im Kreis 1 ausfindig machen und einer Kontrolle unterziehen. Aus dem Fahrzeug stellten sie ein Behältnis mit diversem Schmuck sicher. Der Fahrzeuglenker, ein 49-jähriger Türke, wurde festgenommen und für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht.

Gemäss ersten Ermittlungen hatte der Pensionär zuvor einen sogenannten „Schockanruf“ erhalten. Ihm wurde vorgegaukelt, dass seine Frau bei einem Autounfall eine andere Person getötet habe und er nun einen grösseren Geldbetrag als Kaution zu bezahlen habe. Die Betrüger setzten den Mann unter enormen Druck. Aus diesem Grund wollte er den Unbekannten Schmuck und Geld übergeben.

Im Zusammenhang mit Trick-Betrügern weist die Stadtpolizei Zürich auf Folgendes hin:

  • Die Polizei stellt nie telefonisch Geldforderungen oder verlangt nach Wertgegenständen.
  • Deponieren oder übergeben Sie nie Bargeld oder andere Wertgegenstände für oder an Ihnen unbekannte Personen.
  • Wenn Sie sich durch den Anrufer oder Anruferin unter Druck gesetzt fühlen, beenden Sie das Telefongespräch umgehend.
  • Melden Sie sich im Zweifelsfall immer frühzeitig telefonisch bei der Notrufnummer 117, um Unsicherheiten abzuklären. Lassen sie sich durch die Anrufenden keines Falles weiterverbinden.
  • Machen Sie Verwandte und Bekannte auf diese Betrugsversuche aufmerksam.
  • Melden Sie solche telefonischen Betrugsversuche bei der Polizei, auch wenn Sie den Betrugsversuch erfolgreich abgewehrt haben.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Zürich