Basel-Stadt & Basel-Landschaft: Neue Geschäftsstelle Eventverkehr nimmt Arbeit auf

Die bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr nimmt am 1. November 2024 ihre Arbeit auf.

Die von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft partnerschaftlich geführte und administrativ der Kantonspolizei Basel-Stadt angegliederte Geschäftsstelle koordiniert die Verkehrsmassnahmen im Raum St. Jakob und ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsansätzen für eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssteuerung im Eventfall.

Der Raum St. Jakob stellt einen Verkehrsknotenpunkt und Event-Raum von nationaler Relevanz dar. Eine gute Erreichbarkeit der dortigen Sport- und Eventanlagen ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Veranstaltenden als auch die Besucherinnen und Besucher.

In Spitzenzeiten können bis zu 50’000 Menschen im Raum St. Jakob unterwegs sein.

Jährlich finden alleine im Fussballstadion St. Jakob-Park, in der St. Jakobshalle sowie in der Eishalle St. Jakob-Arena rund 90 grössere Veranstaltungen statt – hinzu kommen Veranstaltungen auf den Sportplätzen und in den Turnhallen sowie die Besuchenden des Gartenbads, des Einkaufszentrums, der Merian Gärten sowie des Parks im Grünen.

Der Raum St. Jakob wird von zwei Kantons- und drei Gemeindegrenzen durchschnitten. Zudem sind die Besitzverhältnisse der Veranstaltungs- und Sportanlagen sowie der Parkmöglichkeiten sehr heterogen. Beim Eventverkehr sind deshalb je nach Zuständigkeiten und Zeithorizont verschiedene Behörden, Organisationen und Unternehmen involviert.

Als Folge der sehr anspruchsvollen Gesamtsituation sprachen sich die Regierungsräte der beiden Kantone an einer gemeinsamen Sitzung im Sommer 2020 für eine gemeinsam betriebene Geschäftsstelle als Teil der Verwaltung aus.

Sie sind damit entsprechenden Vorstössen im Landrat und im Grossen Rat nachgekommen. Die Geschäftsstelle soll ein koordinierendes und vermittelndes Instrument sein, um die Massnahmenplanung auf dem Weg zu einer Optimierung der Verkehrsabläufe im Raum St. Jakob im Eventfall sicherzustellen, aber auch Lösungen und Massnahmen erarbeiten, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsabläufe und -steuerung abzielen.

Die Geschäftsstelle ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit 100 Stellenprozent ausgestattet, die sich zwei Personen mit einem Pensum von je 50 Prozent aufteilen.

 

Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © uslatar – Shutterstock.com

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