Aarau AG: Nordmazedonier als Doppelräuber angeklagt – Serie von Überfällen & Einbrüchen

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen einen heute 29-jährigen Mann aus dem Kanton Aargau Anklage wegen mehrerer Vermögensdelikten sowie weiterer Straftaten erhoben.

Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, mehrere Raubüberfälle sowie Einbruchdiebstähle begangen zu haben.

Ein Schmuckgeschäft in der vorderen Vorstadt in Aarau wurde im August 2024 gleich zwei Mal innert weniger Tagen ausgeraubt. Zwar gelang es dem vermummten Mann in beiden Situationen, sich der Fahndung der Polizei zu entziehen, mittels diverser Hinweise auch aus der Bevölkerung konnte er aber schliesslich bereits am Tag nach dem zweiten Vorfall verhaftet werden.

Durch die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten steht zwischenzeitlich fest, dass der heute 29-jährige Mann aus Nordmazedonien auch noch für weitere Delikte verantwortlich sein dürfte. Bereits im April 2024 hatte er einen Volg in Wohlen überfallen und war im Mai und Juni 2024 zusammen mit einem anderen Mann in Aldi-Filialen in Villmergen und Niederlenz eingebrochen. Bei beiden Einbrüchen in die Ladenlokale konnten die Männer kein Deliktsgut erbeuten, liessen aber Sachschäden zurück. Dem 29-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Fahrräder entwendet zu haben und bei einer Polizeikontrolle Drohungen gegen Polizisten ausgesprochen und andere Personen an seinem Wohnort beschimpft zu haben.

Gegen den Einbruchskomplizen läuft ein separates Strafverfahren.

Nach seiner Ergreifung konnten dem Beschuldigten die diversen weiteren Taten zugeordnet werden. Durch die Raubdelikte bestanden entsprechende Haftgründe, die den kriminellen Handlungen ein Ende setzten.

Die Anklage im abgekürzten Verfahren ist beim Bezirksgericht Bremgarten hängig und umfasst folgende Delikte: Mehrfacher Raub, räuberischer Diebstahl, mehrfacher Diebstahl, mehrfacher versuchter Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung sowie das Führen eines motorlosen Fahrzeuges in fahrunfähigem Zustand. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken und einen Landesverweis von 10 Jahren.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau

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