Luganersee TI: 52-Jährige ertrank – Alkohol und Benzodiazepine als möglicher Mitfaktor
Im Zusammenhang mit dem Auffinden der leblosen 52-jährigen Schweizerin mit Wohnsitz im Luganese in den Gewässern des Luganersees teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass im Laufe des gestrigen Tages das rechtsmedizinische Gutachten zu den autoptischen Untersuchungen übermittelt wurde.
Die Ergebnisse der Obduktion sowie der radiologischen, toxikologischen, labormedizinischen und histologischen Untersuchungen wurden gemeinsam mit den anamnestischen und den Umständen des Ereignisses betreffenden Daten ausgewertet.
Ertrinken als Todesursache wahrscheinlich
Unter Berücksichtigung des Ausschlusses anderer möglicher Todesursachen, insbesondere traumatischer, biochemisch-metabolischer oder natürlich-pathologischer Art, die mittels der standardmässigen makro- und mikroskopischen Untersuchungen feststellbar wären, kann vernünftigerweise und mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Todesursache auf die akuten Folgen einer Asphyxie durch Ertrinken zurückzuführen ist.
Keine natürliche Erkrankung als Ursache festgestellt
Bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen wurden zudem keine natürlichen Erkrankungen festgestellt, die für sich allein eine Ursache oder Mitursache des Todes darstellen oder mit dem Geschehensablauf in Zusammenhang stehen könnten. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die 52-Jährige ein gesundheitliches Problem erlitten haben könnte, das das Ertrinken begünstigte.
Sehr hoher Alkoholwert und Benzodiazepine festgestellt
Die toxikologischen Analysen ergaben einen sehr hohen Blutalkoholwert sowie gleichzeitig das Vorhandensein von Benzodiazepinen, wenn auch in therapeutischen oder subtherapeutischen Konzentrationen. Diese Substanzen können die dämpfende Wirkung von Alkohol auf das zentrale Nervensystem verstärken.
Diese Kombination war vermutlich geeignet, Wachsamkeit, Koordination und Bewusstseinslage erheblich zu beeinträchtigen. Sie stellt daher einen wichtigen begünstigenden oder mitursächlichen Faktor für den Geschehensablauf dar, der zum Tod führte – sowohl im Hinblick auf einen möglichen Sturz vom Ufer ins Wasser als auch auf mögliche Schwierigkeiten beim Schwimmen und bei der Reaktionsfähigkeit.
Keine Hinweise auf Fremdeinwirkung
Die bereits angeordneten parallelen Ermittlungen haben zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls keine Hinweise auf eine Einwirkung durch Dritte bei der Verursachung des Todes ergeben.
Die Untersuchung wird unter anderem durch die Analyse der gesicherten Spuren, die Befragung von Zeuginnen und Zeugen sowie die Auswertung weiterer Umstände fortgeführt. Zudem erfolgt eine radiologische Beurteilung durch Fachpersonen des Instituts für Rechtsmedizin Zürich.
Staatsanwaltschaft informiert bei gesicherten Erkenntnissen
Die Staatsanwaltschaft bekräftigt abschliessend, dass sie über weitere Entwicklungen der Untersuchung informieren wird, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Dies erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften, mit Rücksicht auf die Angehörigen des Opfers und unter Berücksichtigung der für die laufenden Abklärungen erforderlichen Zeit.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Tessin