🚗 Autodiebstahl aus Garagen – mit diesen Massnahmen schützen Betriebe ihre Fahrzeuge
Hochwertige Fahrzeuge stellen für professionelle Autodiebe ein attraktives Ziel dar. Besonders Garagenbetriebe, die mehrere Fahrzeuge und die dazugehörigen Schlüssel an einem Standort aufbewahren, sollten ihre Sicherheitsvorkehrungen regelmässig überprüfen. Wirksamer Schutz besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Massnahmen.
1. Fahrzeugschlüssel besonders gut schützen: Schlüssel sollten ausserhalb der Geschäftszeiten nicht offen zugänglich sein. Empfehlenswert sind verschlossene, zugangskontrollierte Schlüsselaufbewahrungen. Auch Ersatzschlüssel und elektronische Fahrzeugschlüssel müssen konsequent gesichert werden. Bei Keyless-Systemen kann eine geeignete Abschirmung vor unbefugter Funkkommunikation zusätzlichen Schutz bieten.
2. Mechanische Diebstahlsicherungen einsetzen: Lenkradsperren und geeignete Wegfahrsperren können Fahrzeugdiebstähle erschweren. Mechanische Sicherungen verursachen zusätzlichen Aufwand und können Täter abschrecken. Besonders bei hochwertigen Fahrzeugen empfiehlt es sich, mehrere unabhängige Schutzmassnahmen zu kombinieren.
3. Zufahrten und Ausfahrten absichern: Verschlossene Tore, Poller oder andere geeignete Zufahrtssperren können verhindern, dass Fahrzeuge ungehindert vom Betriebsgelände gefahren werden. Wertvolle Autos sollten möglichst nicht unmittelbar an frei zugänglichen Ausfahrten abgestellt werden.
4. Gebäude und Betriebsgelände überwachen: Eine gute Aussenbeleuchtung, geprüfte Alarmanlagen und datenschutzkonform eingesetzte Videoüberwachung können die Sicherheit erhöhen. Wichtig ist insbesondere, dass Alarmmeldungen tatsächlich erkannt werden und klare Abläufe für deren Überprüfung bestehen.
5. Fahrzeuge nicht unnötig vollgetankt abstellen: Die Zuger Polizei empfiehlt Garagenbetrieben ausdrücklich, Fahrzeuge möglichst nicht vollgetankt abzustellen. Dadurch soll unter anderem die unmittelbare Reichweite eines gestohlenen Fahrzeugs begrenzt werden. Gesetzliche und betriebliche Anforderungen an die sichere Fahrzeuglagerung sowie notwendige Betriebsfahrten müssen dabei berücksichtigt werden.
6. Mitarbeitende sensibilisieren: Ein Sicherheitskonzept ist nur so wirksam wie seine Umsetzung. Garagenbetriebe sollten festlegen, wer Zugang zu Schlüsseln und Fahrzeugen hat, wie Fahrzeuge nach Betriebsschluss gesichert werden und wie bei verdächtigen Beobachtungen vorzugehen ist.
Bei einem Einbruch: Wer einen Einbruch bemerkt, sollte die Polizei über 117 verständigen, verdächtige Personen nicht selbst verfolgen und mögliche Spuren am Tatort möglichst unverändert lassen. Aufzeichnungen von Überwachungskameras sollten gesichert und der Polizei zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig: Wie die Täter im vorliegenden Fall in die Autogarage gelangten und wie die Fahrzeuge entwendet wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die Sicherheitshinweise sind allgemeine Präventionsmassnahmen und lassen keine Rückschlüsse auf mögliche Sicherheitslücken des betroffenen Betriebs zu.