Einbrecher nutzen die Dunkelheit: Kampagne setzt auf wachsame Nachbarn und Notruf 117

(Zentralschweiz CH). Wenn es früher dunkel wird, steigt das Risiko von Einbrüchen.

Die Dämmerungszeit bietet Einbrechern Schutz. Umso wichtiger sind eine aufmerksame Nachbarschaft und wirksame Schutzmassnahmen.

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Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kampagne: „Einbruch in Sicht?“ – eine nationale Aktion gegen Einbruchdiebstähle.
  • Zeitraum: 26. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027.
  • Organisation: Schweizerische Kriminalprävention (SKP) und Polizei.
  • Beteiligte Polizeikorps: Luzern, Schwyz, Nidwalden, Uri, Obwalden und Zug.
  • Besonderes Risiko: Einbrüche während der frühen Dämmerung.
  • Aufruf: Verdächtige Personen, Fahrzeuge oder ungewöhnliche Geräusche umgehend melden.
  • Polizeinotruf: 117.
  • Prävention: Türen und Fenster abschliessen, Abwesenheiten nicht erkennbar machen und Nachbarschaftshilfe organisieren.
  • Beratung: Kostenlose, individuelle Einbruchschutzberatungen durch die Polizeikorps.

Einbruch in Sicht? – Bei Verdacht Tel. 117

Mit der neuen, nationalen Kampagne „Einbruch in Sicht?“ rufen die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) und Polizei auf, gemeinsam gegen Einbruchdiebstähle vorzugehen. Auch die Zentralschweizer Polizeikorps beteiligen sich an der Aktion, die vom 26. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027 dauert.

Im Mittelpunkt steht der Aufruf an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen umgehend der Polizei zu melden. Denn wer aufmerksam ist und im richtigen Moment handelt, kann mithelfen, Einbrüche zu verhindern oder zur Ermittlung der Täterschaft beitragen.



Hinschauen und richtig handeln

Auffällige Beobachtungen im eigenen Wohnquartier sollen ernst genommen werden. Wer Verdächtiges feststellt, soll nicht zögern und Polizei über die Nummer 117 verständigen.

Achten Sie insbesondere auf:

  • Unbekannte Personen, die sich auffällig verhalten oder wiederholt in einem Wohnquartier unterwegs sind.
  • Fahrzeuge, die langsam durch Wohngebiete fahren oder den Eindruck erwecken, nach einer passenden Gelegenheit zu suchen.
  • Ungewöhnliche Geräusche, etwa splitterndes Holz oder Glasbruch.

Mit folgenden Massnahmen lässt sich das Einbruchrisiko reduzieren:

  • Schliessen Sie Fenster, Türen und Nebeneingänge sorgfältig ab – auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Vermeiden Sie es, Ihre Abwesenheit nach aussen erkennbar zu machen.
  • Bitten Sie Nachbarn, während längerer Abwesenheiten ein Auge auf Ihr Zuhause zu haben.

Die Polizeikorps unterstützen die Bevölkerung zudem mit kostenlosen, individuellen Beratungen zum Einbruchschutz. Weitere Informationen und praktische Tipps sind unter www.skppsc.ch und www.sicheres-wohnen-schweiz.ch verfügbar.

Einbruch in Sicht? Gemeinsam gegen Einbruch. Bei Verdacht: Tel. 117

Kontakte der Zentralschweizer Polizeikorps

  • Luzerner Polizei – 041 248 80 11
  • Kantonspolizei Schwyz – 041 819 29 29
  • Kantonspolizei Nidwalden – 041 618 44 66
  • Kantonspolizei Uri – 041 875 28 28
  • Kantonspolizei Obwalden – 041 666 65 75
  • Zuger Polizei – 041 728 41 25

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Einbrecher nutzen die Dämmerung: So machen Sie Ihr Zuhause weniger attraktiv

Im Herbst und Winter wird es bereits am späten Nachmittag dunkel. Genau dann sind viele Menschen noch bei der Arbeit oder unterwegs. Unbeleuchtete Wohnungen können auf Abwesenheit hindeuten. Einige gezielte Massnahmen können helfen, das Einbruchrisiko zu reduzieren.

117
Polizei bei verdächtigen Beobachtungen
6
Zentralschweizer Polizeikorps beteiligt
28.02.27
Ende der Kampagne

Fünf Schutzmassnahmen für die dunkle Jahreszeit

1. Anwesenheit glaubhaft simulieren: Zeitschaltuhren oder intelligente Lampen können für wechselnde Beleuchtung sorgen, wenn niemand zu Hause ist. Vermeiden Sie dabei ein starres, täglich identisches Muster.

2. Alle Zugänge sichern: Schliessen Sie die Haustür auch bei kurzer Abwesenheit ab. Kontrollieren Sie Kellerfenster, Balkontüren und Nebeneingänge. Gekippte Fenster bieten keinen zuverlässigen Einbruchschutz.

3. Einstiegshilfen entfernen: Leitern, Gartenmöbel oder leicht verschiebbare Gegenstände sollten nicht direkt bei Fenstern und Balkonen stehen, wo sie als Kletterhilfe dienen könnten.

4. Abwesenheiten nicht öffentlich ankündigen: Vermeiden Sie Echtzeit-Beiträge über längere Ferien oder andere Abwesenheiten. Bitten Sie eine Vertrauensperson, den Briefkasten regelmässig zu leeren.

5. Professionelle Beratung nutzen: Die Zentralschweizer Polizeikorps bieten kostenlose, individuelle Einbruchschutzberatungen an. Damit lassen sich Schwachstellen an Türen, Fenstern und Zugängen gezielt beurteilen.

Verdächtige Beobachtung: Was sollte die Polizei erfahren?

Bei einer Meldung über 117 helfen möglichst genaue Informationen: Wo wurde die Beobachtung gemacht? Wann? Wie viele Personen waren beteiligt? In welche Richtung bewegten sie sich? Gibt es eine Beschreibung des Fahrzeugs?

Versuchen Sie nicht, verdächtige Personen selbst aufzuhalten oder zu verfolgen. Die eigene Sicherheit geht vor. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, klärt die Polizei.

Einbruch bemerkt? Nicht aufräumen!

Wenn Sie eine aufgebrochene Tür oder ein eingeschlagenes Fenster entdecken, betreten Sie die betroffenen Räume möglichst nicht und berühren Sie keine Gegenstände. Alarmieren Sie die Polizei. Falls sich die Täterschaft möglicherweise noch im Gebäude befindet, halten Sie Abstand und warten Sie an einem sicheren Ort auf die Einsatzkräfte.

Weitere Informationen finden Sie bei Polizeinews Prävention und aktuelle Meldungen aus der Region bei Polizeinews Zentralschweiz.

 

Quelle: Zentralschweizer Polizeikonkordat / Zentralschweizer Polizeikorps
Bildquelle: Symbolbild © Zentralschweizer Polizeikonkordat / Zentralschweizer Polizeikorps

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