E-Scooter kracht frontal in Auto – Fahrer flüchtet verletzt, Polizei greift ein

(Kanton St.Gallen SG). Zwischen Dienstagmittag und Mittwochmorgen (28.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten.

n Gossau kam es zuvor zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto. In vier weiteren Fällen wurden eine Autofahrerin, ein Quadfahrer sowie zwei Autofahrer als fahrunfähig eingestuft.

Rorschach: Autofahrerin (32) bedroht Polizisten und wird festgenommen

In Rorschach, kurz vor 13 Uhr, wurde eine 32-jährige Frau an der St.Gallerstrasse kontrolliert. Auskunftspersonen gaben an, dass die Frau kurze Zeit zuvor mit einem Auto vorgefahren war. Die Patrouille stufte die 32-Jährige als fahrunfähig ein. Weiter ordnete sie die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde ihr abgenommen. Während der Kontrolle kam es zu Gewalt und Drohung seitens der 32-Jährigen gegenüber den im Einsatz stehenden Polizisten. Aufgrund dessen wurde die Frau festgenommen.

Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Dienstagmittag bis Mittwochmorgen, 28. Oktober 2026.
  • Bilanz: Fünf Verkehrsteilnehmende als fahrunfähig eingestuft.
  • Rorschach: Eine 32-jährige Autofahrerin wurde nach Gewalt und Drohung gegenüber Polizisten festgenommen.
  • Gossau: Ein 20-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde bei einer Frontalkollision mit einem Auto unbestimmt verletzt und entfernte sich von der Unfallstelle.
  • Niederuzwil: Ein 88-jähriger Quadfahrer wurde als fahrunfähig eingestuft.
  • St.Gallenkappel: Ein 71-jähriger Autofahrer fiel durch seine Fahrweise auf.
  • Rorschach: Ein 22-jähriger Autofahrer wurde am frühen Mittwochmorgen kontrolliert.
  • Massnahmen: Bei allen fünf Personen wurden Blut- und Urinproben angeordnet.
  • Rechtliche Folgen: Alle fünf werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Weitere Administrativmassnahmen werden geprüft.

Gossau: E-Scooter-Fahrer (20) bei Frontalkollision verletzt

Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen war am Dienstag kurz vor 14 Uhr auf der Flawilerstrasse in Gossau unterwegs, als sie auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam wurde, der mit mutmasslich überhöhter Geschwindigkeit vom Zentrum Richtung Flawil unterwegs war. Als die Patrouille wendete, geriet der E-Scooter-Fahrer auf den Gegenfahrstreifen. Gleichzeitig war ein 56-jähriger Mann mit seinem Auto auf der Flawilerstrasse in entgegengesetzter Richtung unterwegs.

Kurz darauf kam es zur Frontalkollision zwischen dem E-Scooter und dem Auto. Der E-Scooter-Fahrer wurde beim Unfall unbestimmt verletzt. Trotzdem entfernte er sich von der Unfallstelle, ohne sich medizinisch untersuchen zu lassen oder sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Kurze Zeit später traf eine Patrouille an der Bedastrasse einen 20-jährigen Mann an. Auch der E-Scooter, mit dem er mutmasslich zuvor unterwegs gewesen war, konnte aufgefunden und sichergestellt werden. Der 20-Jährige wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Entnahme einer Blut- und Urinprobe wurde angeordnet.

Niederuzwil: Quadfahrer (88) als fahrunfähig eingestuft

Am Dienstagabend, kurz vor 19:15 Uhr, erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung, dass an der Bahnhofstrasse in Niederuzwil ein Mann mit seinem Quad stehen geblieben sei. Beim Eintreffen der Patrouille konnte ein 88-jähriger Mann an der Verzweigung Augarten angetroffen werden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Entnahme einer Blut- und Urinprobe wurde angeordnet. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

St.Gallenkappel: Auffällige Fahrt eines 71-jährigen Autofahrers

Knapp zwei Stunden später, kurz vor 21 Uhr, meldete eine Auskunftsperson der Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen ein auffällig fahrendes Auto auf der Rüeterswilerstrasse in St.Gallenkappel. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte wenig später einen 71-jährigen Autofahrer antreffen, der von Neuhaus in Richtung Rüeterswil unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde der 71-Jährige als fahrunfähig eingestuft. Zudem wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

Rorschach: Polizei stoppt 22-jährigen Autofahrer am frühen Morgen

Am frühen Mittwochmorgen, kurz vor 2:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Weiherstrasse in Rorschach einen 22-jährigen Autofahrer. Der Mann, welcher kurz nach der Verzweigung Schönbrunnstrasse / Weiherstrasse angehalten werden konnte, wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Entnahme einer Blut- und Urinprobe wurde angeordnet. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

Alle fünf Verkehrsteilnehmenden werden angezeigt

Alle fünf Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Fahrfähigkeit im Strassenverkehr

Fahrunfähigkeit erkennen: Drei Warnsignale, die niemand unterschätzen sollte

Wer ein Fahrzeug lenkt, muss jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, sicher am Verkehr teilzunehmen. Die Fahrfähigkeit kann nicht nur durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt werden. Auch Medikamente, erhebliche Müdigkeit und gesundheitliche Beschwerden können Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen und Koordination beeinflussen.

1. Müdigkeit und Konzentrationsprobleme ernst nehmen

Häufiges Gähnen, schwere Augenlider, Schwierigkeiten beim Fokussieren und Erinnerungslücken an die letzten Fahrminuten sind Warnzeichen. Auch wenn das Fahrzeug plötzlich von der gewählten Spur abweicht oder die Konzentration deutlich nachlässt, besteht Handlungsbedarf. Halten Sie an einem sicheren Ort an und unterbrechen Sie die Fahrt. Bei ausgeprägter Müdigkeit kann ein kurzer Schlaf helfen. Offene Fenster, laute Musik und Kaffee ersetzen ausreichenden Schlaf nicht.

2. Medikamente vor der Fahrt überprüfen

Bestimmte Schlafmittel, Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel und weitere Arzneimittel können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Lesen Sie deshalb die Packungsbeilage und fragen Sie bei Unsicherheiten in der Arztpraxis oder Apotheke nach. Besonders vorsichtig sollten Sie bei einem neu verschriebenen Medikament, nach einer Dosisänderung oder bei der Kombination mehrerer Präparate sein. Setzen Sie verordnete Medikamente nicht eigenmächtig ab, sondern klären Sie Ihre Fahrfähigkeit fachlich ab.

3. Nach Alkohol oder Drogen nicht mehr fahren

Schon geringe Mengen Alkohol können Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinflussen. Drogen und Mischkonsum erhöhen das Risiko zusätzlich. Wer Alkohol oder andere berauschende Substanzen konsumiert hat, sollte das Fahrzeug stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson nutzen. Auch am nächsten Morgen kann die Fahrfähigkeit noch eingeschränkt sein. Kaffee, Duschen und Bewegung beschleunigen den Alkoholabbau nicht.

Gut zu wissen: Fahrunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholisierung. Auch ohne festgestellten Alkoholwert kann eine Person aufgrund anderer Einflüsse nicht mehr sicher fahren. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten können die zuständigen Behörden Untersuchungen anordnen, um die Fahrfähigkeit abzuklären.

Auch für E-Scooter und Quads: Die Verantwortung für die eigene Fahrfähigkeit gilt nicht nur beim Autofahren. Wer mit einem E-Scooter oder Quad unterwegs ist, muss ebenfalls in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu beherrschen und andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden.

Praktischer Tipp: Planen Sie die Heimfahrt bereits vor einem Anlass. Wer vorher festlegt, wie er ohne eigenes Fahrzeug nach Hause kommt, muss später keine riskante spontane Entscheidung treffen. Bei längeren Fahrten sollten zudem ausreichend Pausen und Schlaf eingeplant werden.

Weitere praktische Hinweise finden Sie im redaktionellen Belmedia-Ratgeber „Sicher pausieren bei Müdigkeit: Warnsignale erkennen und die Fahrt unterbrechen“.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen