Rauch im Gastrobetrieb, Wasserleitung beschädigt: Über 70 Feuerwehrleute im Einsatz

(Gossau SG). Am Dienstagabend (03.11.2026) ist es in einem Gastrobetrieb zu einem Brand gekommen.

Alle anwesenden Personen konnten das Gebäude selbständig verlassen. Die Feuerwehr stand mit einem Grossaufgebot im Einsatz und konnte den Brand löschen. Verletzt wurde niemand. Gemäss aktuellen Erkenntnissen dürfte der Brand im Untergeschoss ausgebrochen sein.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Brand in einem Gastrobetrieb.
  • Ort: Bahnhofplatz in Gossau, Kanton St.Gallen.
  • Datum: Dienstag, 3. November 2026.
  • Alarmierung: Kurz nach 21.15 Uhr.
  • Brandort: Vermutlich im Untergeschoss des Gebäudes.
  • Rauchentwicklung: Im Gebäude feststellbar.
  • Feuer: Beim Eintreffen der Einsatzkräfte keine offenen Flammen sichtbar.
  • Evakuation: Alle anwesenden Personen verliessen das Gebäude selbständig.
  • Rettungsdienst: Mehrere Personen wurden vorsorglich kontrolliert.
  • Feuerwehr: Über 70 Angehörige der örtlichen Feuerwehr im Einsatz.
  • Löscharbeiten: Vorhandene Glutnester wurden gelöscht.
  • Weitere Schäden: Unter anderem eine Wasserleitung beschädigt.
  • Folgearbeiten: Feuerwehr musste Wasser abpumpen.
  • Sachschaden: Noch nicht bezifferbar.
  • Brandursache: Ermittlungen durch das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen.

Gossau: Brand in Gastrobetrieb

Kurz nach 21:15 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Brand in einem Gastrobetrieb am Bahnhofplatz. Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen, hatten alle anwesenden Personen das Gebäude bereits selbständig verlassen. Im Gebäude war eine Rauchentwicklung feststellbar, offenes Feuer war nicht sichtbar. Die Feuerwehr nahm die Brandbekämpfung auf und löschte vorhandene Glutnester.

Mehrere Personen wurden vorsorglich durch den Rettungsdienst kontrolliert. Verletzt wurde niemand.



Durch den Brand wurde unter anderem eine Wasserleitung beschädigt. Nach Abschluss der Löscharbeiten war die Feuerwehr deshalb mit dem Abpumpen von Wasser beschäftigt. Gemäss aktuellen Erkenntnissen dürfte der Brand im Untergeschoss des Gebäudes ausgebrochen sein. Der entstandene Sachschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Über 70 Feuerwehrleute am Bahnhofplatz im Einsatz

Im Einsatz standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen, die örtliche Feuerwehr mit über 70 Angehörigen sowie der Rettungsdienst.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Brandschutz in Gastrobetrieben

Brand im Restaurant oder Café: Sieben wichtige Regeln, die im Ernstfall Leben retten können

In Restaurants, Bars und Cafés halten sich oft viele Menschen gleichzeitig auf. Nicht alle Gäste kennen die Fluchtwege oder wissen, wo sich die Notausgänge befinden. Kommt es zu einem Brand, können Rauch und eingeschränkte Sicht eine schnelle Evakuation erschweren. Deshalb sind funktionierende Brandschutzmassnahmen und geschultes Personal besonders wichtig.

Wichtig: Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Brandprävention. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf die Ursache des Brandes in Gossau.

1. Fluchtwege müssen jederzeit frei bleiben

In Gastrobetrieben können abgestellte Möbel, Getränkekisten oder Dekorationen zu gefährlichen Hindernissen werden, wenn sie Fluchtwege blockieren.

Notausgänge und die vorgesehenen Fluchtwege müssen jederzeit benutzbar sein. Türen dürfen nicht durch Gegenstände verstellt werden. Das Personal sollte die Fluchtmöglichkeiten kennen und Gäste im Notfall gezielt nach draussen führen können.

2. Bei Brandrauch das Gebäude sofort verlassen

Ein Brand muss nicht mit sichtbaren Flammen einhergehen. Bereits Rauchentwicklung kann auf eine ernste Gefahr hinweisen.

Verlassen Sie das Gebäude bei Brandverdacht über einen sicheren Fluchtweg. Meiden Sie verrauchte Bereiche und benutzen Sie keinen Lift. Schliessen Sie Türen hinter sich, soweit dies gefahrlos möglich ist. Kehren Sie erst zurück, wenn die Einsatzkräfte dies erlauben.

3. Feuerwehr sofort alarmieren

Bei einem Brand zählen die ersten Minuten. Die Feuerwehr muss frühzeitig alarmiert werden, damit geeignete Einsatzkräfte und Löschmittel bereitstehen.

Wählen Sie in der Schweiz die Notrufnummer 118. Geben Sie die genaue Adresse, den betroffenen Gebäudeteil sowie Hinweise auf Rauch, Feuer und möglicherweise gefährdete Personen an. Bei Verletzten kann zusätzlich der Rettungsdienst über 144 alarmiert werden.

4. Mitarbeitende müssen auf den Ernstfall vorbereitet sein

Die Verantwortlichen eines Gastrobetriebs sollten sicherstellen, dass sämtliche Mitarbeitenden wissen, wie sie bei einem Brand reagieren müssen.

Dazu gehören die Alarmierung der Feuerwehr, die Evakuation von Gästen, die Standorte der Löschgeräte und das Verhalten gegenüber Personen mit eingeschränkter Mobilität. Regelmässige Instruktionen helfen, im Ernstfall rasch und koordiniert zu handeln.

5. In Küchen auf erhöhte Brandgefahren achten

Kochstellen, Fritteusen und andere wärmeerzeugende Geräte können ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Besonders Fett- und Ölbrände erfordern geeignete Vorsichtsmassnahmen.

Küchengeräte und Abluftanlagen sollten fachgerecht betrieben, gereinigt und gewartet werden. Brennendes Fett darf niemals mit Wasser gelöscht werden. Für gewerblich genutzte Küchen müssen geeignete Löschmittel und die vorgesehenen Brandschutzmassnahmen vorhanden sein.

6. Dekoration und offenes Feuer sorgfältig handhaben

Dekorationen können im Brandfall zur Ausbreitung von Feuer und Rauch beitragen. Besonders problematisch sind leicht brennbare Materialien in der Nähe von Wärmequellen.

Verwenden Sie möglichst nicht brennbare Materialien und achten Sie auf ausreichende Sicherheitsabstände. Fluchtwegkennzeichen, Brandmelder und Löscheinrichtungen dürfen nicht verdeckt werden. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten zudem besondere Vorschriften für Feuerwerk und pyrotechnische Artikel.

7. Nach dem Brand auch Rauch- und Wasserschäden beachten

Neben Flammen können Rauch, Russ, Löschwasser und beschädigte Leitungen erhebliche Folgeschäden verursachen.

Betreten Sie betroffene Räume erst nach Freigabe durch die zuständigen Einsatzkräfte. Beschädigte elektrische Anlagen dürfen nicht eigenmächtig wieder in Betrieb genommen werden. Die Beurteilung von Wasser-, Elektro- und Gebäudeschäden gehört in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.

Gut zu wissen: Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt für Gastrobetriebe eine klare Sicherheitsorganisation, geschultes Personal und jederzeit freie Fluchtwege. Besonders wichtig ist die Reihenfolge im Brandfall: zuerst alarmieren, dann gefährdete Menschen retten und nur dann selbst löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist.

Praktischer Tipp: Wer ein Restaurant, Café oder eine Bar besucht, sollte beim Eintreten kurz auf die markierten Notausgänge achten. Für Betreiber empfiehlt sich ein regelmässiger Sicherheitsrundgang: Sind die Fluchtwege frei, die Notausgänge zugänglich und die Mitarbeitenden über das Vorgehen bei einem Brand informiert?

Weitere Informationen: Meldungen zu Bränden, Feuerwehreinsätzen und vorbeugendem Brandschutz finden Sie auf Feuerwehr-News Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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