Uster ZH: Polizei stoppt Reinigungsarbeiten mit unbekannten Chemikalien
Am Freitag (22.05.2026) musste die Stadtpolizei das Fortführen von Reinigungsarbeiten auf einem privaten Grundstück untersagen.
Grund dafür waren Reinigungsmittel mit unbekannten chemischen Zusätzen und die fehlende Bewilligung für das Reisendengewerbe.
Am letzten Freitagnachmittag rückte eine Patrouille der Stadtpolizei aus, nachdem bei einem Anwohner Zweifel an der Seriosität einer Vorplatzreinigung aufgekommen waren.
Vor Ort traf die Patrouille auf einen 37-jährigen Franzosen, der mit einem Hochdruckgerät Reinigungsarbeiten ausführte.
Aufgrund des beissenden Geruchs kam der Verdacht auf, dass dabei Reinigungswasser mit chemischen Zusätzen verwendet wurde. Die Reinigungsmittel transportierte der Mann in unbeschrifteten Behältern im Kofferraum eines in Frankreich immatrikulierten Personenwagens.
Weitere Abklärungen ergaben, dass der Mann einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, diese in der Schweiz jedoch nicht angemeldet hat. Entsprechend verfügte er über keine Bewilligung für das Reisendengewerbe.
Dem Mann wurde die Fortführung der Arbeiten untersagt. Die unbekannten chemischen Reinigungsmittel wurden vorsorglich sichergestellt und Bodenproben entnommen.
Gegen den 37-Jährigen wurde Anzeige erstattet und er musste ein Bussendepositum hinterlegen.
Die Stadtpolizei weist darauf hin, lassen Sie sich nicht bedrängen und verlangen Sie vor der Vergabe solcher Aufträge mindestens eine gültige Bewilligung für das Reisendengewerbe.
Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster