Schweizer (80) schickt Pornografie an vermeintlich 14-Jährige

(Zürich-Affoltern ZH). Am Montagvormittag, 12. Oktober 2026, nahm die Stadtpolizei Zürich im Kreis 11 einen 80-jährigen Schweizer fest.

Er steht im Verdacht, über eine Chatplattform Kontakt zu einer vermeintlich 14-Jährigen aufgenommen und ein Treffen zur Vornahme sexueller Handlungen vereinbart zu haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Festnahme: Montag, 12. Oktober 2026, kurz nach 11.20 Uhr
  • Ort: Zürich-Affoltern, Kreis 11
  • Tatverdächtiger: 80-jähriger Schweizer
  • Chatkontakt: Seit dem 8. Oktober 2026
  • Vermeintliche Chatpartnerin: 14-jähriges Mädchen
  • Tatsächlicher Chatpartner: Ermittler der Fachgruppe Kinderschutz
  • Vorwurf: Verdacht auf versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern sowie auf das Versenden von Pornografie an Minderjährige
  • Festnahme: Durch zivile Einsatzkräfte am vereinbarten Treffpunkt
  • Weiteres Verfahren: Zuständige Untersuchungsbehörde

80-jähriger Schweizer schreibt mit vermeintlich 14-Jähriger

Seit dem 8. Oktober 2026 stand ein zunächst unbekannter Mann auf einer öffentlichen Chatplattform mit einem Mädchen in Kontakt. Im Verlauf der Unterhaltung gab dieses an, 14 Jahre alt zu sein. Der Mann äusserte daraufhin den Wunsch, sexuelle Handlungen mit ihr vorzunehmen zu wollen und übermittelte diverse pornografische Inhalte. Anschliessend vereinbarte er ein Treffen mit ihr. Tatsächlich kommunizierte der Mann mit einem Ermittler der Fachgruppe Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich, der sich als 14-jähriges Mädchen ausgab.

Am Treffpunkt warten zivile Fahnder statt des Mädchens

Am Montag, 12. Oktober 2026, kurz nach 11.20 Uhr, erschien der Tatverdächtige am vereinbarten Treffpunkt in Zürich-Affoltern. Dort traf er anstelle des erwarteten Mädchens auf zivile Fahnder*innen der Stadtpolizei Zürich. Diese nahmen ihn fest.

Verfahren wegen Verdachts auf Sexualdelikte

Der 80-jährige Schweizer muss sich wegen des Verdachts auf versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern sowie auf das Versenden von Pornografie an Minderjährige vor der zuständigen Untersuchungsbehörde verantworten.


Polizei.news informiert

Wie funktioniert ein verdeckter Einsatz zum Schutz von Kindern?

Bei Ermittlungen zu möglichen Sexualdelikten im Internet können Polizeikräfte unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit einer angenommenen Identität auftreten. So lassen sich verdächtige Kontaktaufnahmen und Chatverläufe dokumentieren, ohne dass tatsächlich ein Kind an der Kommunikation beteiligt ist.

Ein wichtiger Unterschied: In diesem Fall kommunizierte der Mann nicht mit einer echten 14-Jährigen, sondern mit einem Ermittler. Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, hängt von der rechtlichen Beurteilung des konkreten Verhaltens ab.

Die Festnahme bedeutet noch keine Verurteilung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.


 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Jelena Stanojkovic/iStock.com

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