08. November 2024

Raiffeisen/Vincenz - Zürcher Obergericht weist Ausstandsbegehren gegen Staatsanwalt ab

Im Strafverfahren gegen ehemalige Exponenten der Raiffeisen und Aduno sowie weitere Beteiligte hat das Obergericht Zürich die von mehreren Beschuldigten gegen das Untersuchungsteam der Staatsanwaltschaft gestellten Ausstandsbegehren abgewiesen. Im Wesentlichen hatten die vier Beschuldigten geltend gemacht, der Beizug einer Fachperson durch die damalige Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft III stelle einen schweren Verfahrensfehler dar, welcher bezüglich der verfahrensführenden Staatsanwälte den Anschein der Befangenheit wecke. Das Obergericht verneint nun in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2024 die behauptete Befangenheit des Untersuchungsteams und weist die Ausstandsbegehren vollumfänglich ab.

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