Das Kärpfrudel hat in diesem Jahr wieder Junge.
Das bestätigt eine aktuelle Beobachtung von drei Wolfswelpen im Grossraum Elm. Die Einreichung eines proaktiven Regulationsgesuchs beim Bund wird geprüft.
Der Staat Wallis hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von zwei Rudeln sowie für eine Basisregulierung von drei Rudeln, die es dem Kanton ermöglicht, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen, beantragt.
Wie bei der letzten proaktiven Regulierung 2024-2025 können Jäger, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die Wildhüter bei dieser Aufgabe unterstützen. Der Kanton setzt damit die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat.
Im Juli stellten Wildhüter in den Neuenburger Bergen die Anwesenheit eines Wolfsrudels fest.
Die Überwachung ergab, dass dieses Jahr sechs Wolfsjunge geboren wurden.
Jungwölfe im Weisstannental nachgewiesen
Bereits am 23. Juli 2025 ist der erste Nachweis eines Wolfsrudels mit Jungen im Weisstannental gelungen. Mit einer Fotofalle konnten zwei Jungwölfe nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich vermutlich um das Schilt-Rudel, das sich im letzten Jahr im Schilstal fortgepflanzt hat.
Im Wägital nahe zum Chöpfenberg (Chöpfler) wurde das erste Wolfsrudel im Kanton Schwyz mittels Fotofallennachweis bestätigt.
Die ersten Schwyzer Wolfswelpen wurden im Bereich einer Forststrasse aufgenommen.
Am Samstagmorgen wurde in der Region Sonnenberge-Lötschental ein Wolf erlegt.
Anfang der Woche hatte der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, den Abschuss eines Wolfes in der betroffenen Region angeordnet.
In den letzten Wochen kam es in der Region Ausserschwyz vermehrt zu Wolfsichtungen in unmittelbarer Siedlungsnähe.
Am 8. Mai 2025 näherte sich ein Wolf einem Landwirt, ohne Anzeichen von Scheu zu zeigen. Der Regierungsrat hat daraufhin eine sofortige Abschussverfügung für einen Wolf erlassen.
Die Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen.
Dies, nachdem Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!“ geprüft hat.
Die Rückkehr des Wolfs in die Schweiz hat in den letzten Jahren zu intensiven Debatten geführt. Während Naturschützer die Rückkehr des Raubtiers als Erfolg für die Biodiversität feiern, sehen viele Landwirte und Bewohner ländlicher Gebiete den Wolf als Bedrohung für ihre Existenzgrundlage.
Dieser Artikel beleuchtet die Argumente beider Seiten und die Herausforderungen, die mit der Anwesenheit des Wolfs in der Schweiz verbunden sind.
Am Dienstag, den 25.03.2025, musste die Wildhut einen kranken Wolf oberhalb von Bad Ragaz erlösen.
Aufgrund einer Meldung einer Privatperson rückte die Wildhut am vergangenen Dienstagabend wegen eines Wolfes aus, der stark abgemagert war und kein Fluchtverhalten mehr zeigte.
Die Anzahl Wolfsrudel im Kanton blieb im Jahr 2024 mit 11,5 Rudeln konstant gegenüber dem Vorjahr. Mit einer Gesamtzahl von 213 Nutztierrissen registrierte das Amt für Jagd und Fischerei weniger Risse als 2023.
Erstmals wurde in der Schweiz der Wolfsbestand proaktiv bereits ab 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 reguliert.
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.
Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch sind im Gebiet Bömmeli zwei Ziegen und ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden.
Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Im Rahmen der proaktiven Rudelregulation konnten am vergangenen Wochenende zwei Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel erlegt werden.
Somit ist die Regulation des Schilt-Rudels für dieses Jahr beendet.
Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, ereigneten sich am 9. Oktober 2024 Wolfrisse, denen neun Schafe zum Opfer gefallen sind.
Da die landwirtschaftliche Nutzfläche Schmidigen durch ein elektrifiziertes Weidenetz geschützt war, wurde die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.
Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.
Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab.
Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.